Ablauf zum Zuchteinsatz

Übersicht zum Zuchteinsatz

Die hier genannten Vorgaben und Fristen sind der Zuchtordnung des Verbandes für Kleine Münsterländer e.V. entnommen.
Als Leitfaden für Züchter dient unsere Züchterfibel. Auf den letzten beiden Seiten finden Sie hier eine Checkliste bzgl. des Ablaufplans für Züchter zum Ausdrucken.

Da es sich hierbei nur um eine kurze Übersicht handelt, wird jedem Züchter und Deckrüdenbesitzer dazu geraten sich mit der Zuchtordnung des KlM Verbandes vertraut zu machen.

Bei Fristüberschreitungen kann dem Züchter oder dem Deckrüdenbesitzer ein Bußgeld auferlegt werden.

Alle wichtigen Formulare und Regelwerke können im Bereich Service geladen werden.

Hündin

  1. Vor Aufnahme der Zucht Zwingername schützen lassen. – Formular Int. Zwingerschutz hier herunterladen
  2. Stammtafel und alle Originalzeugnisse dem LG-Zuchtwart vorlegen (mind. 4 Wochen vor Zuchteinsatz).
  3. Zuchtstättenabnahme beim LG-Zuchtwart beantragen. Einhaltung der VDH-Mindestanforderungen. – Formular Zwingerabnahme hier herunterladen
  4. Beratungsgespräch mit LG-Zuchtwart über die geplante Paarung.
  5. Jede beabsichtigte Paarung mind. 4 Wochen vorher dem LG-Zuchtwart schriftlich melden. – Formular Paarungsanzeige hier herunterladen
  6. Innerhalb von einer Woche nach erfolgtem Deckakt schriftliche Meldung an den Zuchtwart. – (Formular speichern, dann gespeicherte Datei öffnen und am PC ausfüllen.) – Formular Deckanzeige hier herunterladen
  7. Gefallenen Wurf innerhalb von 5 Tagen an LG-Zuchtwart melden.
  8. Wurfeintragungsantrag (diesen erhalten Sie auf der Bundes-HP),
    Deckschein, Stammtafel der Hündin sowie Formblatt „Selbstermittlung der Eintragungsgebühren“ spätestens nach 4 Wochen an LG-Zuchtwart. – Formular zur Selbstermittlung der Eintragungsgebühren hier herunterladen
  9. Frühestens in der achten Lebenswoche erfolgt die Wurfabnahme.
  10. Welpen werden gechipt (müssen vorher geimpft sein).
  11. Vollständig ausgefüllte Wurfliste an den TG-Verlag schicken (s. Formular des Welpenerfassungsbogens) – Formular des Welpenerfassungsbogens hier herunterladen

Rüde

  1. Stammtafel und alle Originalzeugnisse dem LG-Zuchtwart vorlegen (mind. 4 Wochen vor Zuchteinsatz).
  2. Der LG-Zuchtwart meldet dem Verbandszuchtwart den neuen Rüden (möglichst mit Foto).
  3. Dem Rüdeneigentümer steht die Auswahl der Hündin im Rahmen der Einschränkungen der Zuchtordnung frei.
  4. Hat sich ein Züchter mit seiner Hündin angemeldet, beantragt der Rüdenbesitzer bei der Zuchtbuchstelle eine Deckmarke, die auf dem Deckschein aufgeklebt wird.
  5. Vor jedem Deckakt sollte sich der Deckrüdenbesitzer die Stammtafel zeigen lassen und eine Kopie behalten.
  6. Den Deckschein bekommt der Rüdenbesitzer am Tag des Deckaktes vom Züchter.
  7. Der Rüdenbesitzer füllt den Deckschein aus, er hat die Identität der Hündin anhand der Tätonummer und der Stammtafel zu kontrollieren und sich zu vergewissern, dass die Hündin die Zuchtvoraussetzungen erfüllt, das passende Alter hat, keiner Zuchtsperre unterliegt und insgesamt durch den Deckakt kein Verstoß gegen die ZO vorliegt.
  8. Der Rüdeneigentümer bestätigt mit seiner Unterschrift den korrekt vollzogene Deckakt auf dem Deckschein.
  9. Nachdem der Rüdenbesitzer das Deckgeld bekommen hat schickt er den vollständig ausgefüllten Deckschein an den Züchter zurück.