KlM Regelwerk

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1. Prüfungen

Die Teilnahme an den sogenannten Verbandsprüfungen dient…

  • dem Hund: er erhält die notwendige jagdliche Ausbildung
  • dem Führer: er lernt den Umgang mit seinem Hund und beide wachsen zu einem „Gespann“ zusammen
  • dem Verband: er erhält wichtige Informationen für die weitere Zuchtplanung

Auf den ersten beiden Verbandsprüfungen werden insbesondere die natürlichen angewölften Anlagen des Hundes geprüft. Selbstverständlich müssen diese Anlagen bereits durch eine Einarbeitung des Hundes geweckt sein. Die Meinung aus vergangenen Zeiten, dass man mit einem absolut „rohen Hund“ zur Prüfung geht, ist heutzutage überholt und kann keinem Führer mehr empfohlen werden.

1.1 Verbandsjugendprüfung

Die VJP, auch „Jugendsuche“ genannt, ist im Prüfungsablauf die erste die ein junger Vorstehhund absolviert. Sie findet ausschließlich im Frühjahr (meist April) statt. Altersmäßig zugelassen sind alle Hunde, die nach dem 1.10. des Vorvorjahres bis zum 30.09 des Vorjahres gewölft worden sind. Damit ergibt sich ein Altersrahmen von etwa 7 bis 19 Monaten. Dieser ist unbedingt einzuhalten, eine verpasste VJP kann nicht nachgeholt werden.

Geprüft wird:

  • Schussfestigkeit im Feld
  • Spurarbeit (Spurwille und Spursicherheit auf den nicht bzw. nicht mehr sichtigen Hasen)
  • Nasengebrauch
  • Suche (zeigt den Willen zum Finden von Wild)
  • Vorstehen (ein festes Durchstehen wird noch nicht verlangt)
  • Führigkeit (Bestreben des Hundes mit seinem Führer Kontakt zu halten und mit ihm zusammen zu arbeiten)
  • Laut (spurlautes bzw. sichtlautes Jagen am Hasen oder Fuchs)

Auch wird bei dieser Prüfung bereits auf den Gehorsam geachtet, ohne jedoch zu hohe Maßstäbe anzulegen. Gehorsam bei Wildberührung wird (noch) nicht erwartet. Jedoch muß der Hund so gehorsam sein, dass er nicht die Prüfungsabläufe stört oder die eigene Prüfung unmöglich macht.

1.2 Herbstzuchtprüfung (HZP)

Wie bereits der Name sagt, findet die HZP immer im Herbst, meist im Monat September, statt. Zugelassen sind alle Hunde, die im gleichen Jahr auch zur Verbandsjugendprüfung zugelassen waren. Hier ist eine weitere Einarbeitung des Hundes erforderlich, denn zu den Fächern der VJP kommen noch eine Reihe weitere Fächer:

  • Bringen von Haar- und Federwild auf der Schleppe (Apportieren)
  • Schussfestigkeit am Wasser
  • Verlorensuchen im deckungsreichen Gewässer
  • Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer (außerhalb Hessens)

Bei der HZP muss die Ausbildung des Hundes im Feld und am Wasser, mit Ausnahme des Gehorsams am Hasen und am Federwild abgeschlossen sein. Das Bestehen dieser anspruchsvollen Zuchtprüfung setzt konsequentes Einarbeiten des Hundes voraus. Mängel in der Einarbeitung führen erfahrungsgemäß oft zu einem Versagen beim Apportieren oder am Wasser.

1.3 Verbandsgebrauchsprüfung

Den Abschluss der Ausbildung und damit die „Meisterprüfung“ unserer Vorstehhunde bildet die VGP. Auch sie findet stets im Herbst statt. Sie ist eine Leistungsprüfung für Hund und Führer, die zeigen müssen, dass sie in allen Revieren (im Feld, im Wald und am Wasser) „sattelfest“ sind. Zu den Fächern von VJP und HZP kommen noch hinzu:

  • Arbeit mit dem Fuchs (Schleppe und Hindernis)
  • Schweißarbeit
  • Stöbern im Wald
  • Stöbern im deckungsreichen Gewässer
  • Buschieren (Arbeit unter der Flinte)

Es wird voller Gehorsam des Hundes erwartet. So wie ein Handwerksmeister in die Meisterrolle seiner Innung eingetragen wird, bekommt der VGP-Hund die Ehrung des Eintrags in das Deutsche Gebrauchshund-Stammbuch mit einer eigenen DGStB.-Nummer.

1.4 Verbandsprüfung nach dem Schuß (VPS)

Vielerorts sind die Niederwildbesätze der Feldreviere so stark zurückgegangen, dass es immer schwieriger wird einen Hund in den Feldfächern der VGP abzuführen. Diesem wurde durch die Einführung der VPS Rechnung getragen. Sie ist eine „abgespeckte“ VGP. Es fehlen hier die Fächer der Feldarbeit vor dem Schuß. Eingeführt wurde die VPS in den 1990-er Jahren. Sie wird noch relativ selten angeboten, da ihr die lange Tradition und der gute Ruf der VGP (noch) fehlt.

1.5 Verbands-Schweißprüfung (VSwP)

Sie ist eine Spezialprüfung die für alle Jagdhundrassen offen ist. Hier wird die Leistung auf der künstlichen Wundfährte geprüft. Die Fährten werden mit ¼ l Wildschweiß getupft oder getropft. Sie sind mind. 1000 m lang und enthalten drei Haken, zwei Wundbetten und sechs Verweiserpunkte. Die Mindest-Stehzeit der Fährten beträgt 20- oder 40 Stunden.

1.6 Verbands-Fährtenschuhprüfung (VFSP)

Hier gilt das oben Gesagte. Nur in der Art des Fährtenlegens gibt es Abweichungen. Die Schweißmenge ist hier auf 0,1 Liter reduziert, dafür werden zusätzlich Bodenverwundungen mit frischen Schalenwildschalen vorgenommen. Diese trägt der Fährtenleger in speziellen Fährtenschuhen, daher der Name.

2. Leistungszeichen

Hier sind 2 Arten zu unterscheiden:

  • Leistungszeichen des JGHV (Jagdgebrauchshundverband). Diese können von allen Vorstehhundrassen erworben werden.
  • Leistungszeichen des Verbandes für Kleine Münsterländer Vorstehhunde. Diese gelten ausschließlich für unsere Rasse.

    In der folgenden Darstellung sind diese Leistungszeichen mit einem Stern (*) gekennzeichnet.

2.1 Armbruster-Haltabzeichen (AH)

Mit dem in der Jägerschaft hoch angesehenen Armbruster-Haltabzeichen wird besonderer Gehorsam des Hundes am Hasen honoriert. Der Hund muss auf einer Verbandsprüfung bei der freien Feldsuche an jedem von ihm eräugten Hasen gehorsam sein. Trotzdem muss er anschließend auf Kommando eine Hasenspur ausarbeiten, die mindestens mit dem Prädikat „gut“ zu bewerten ist. Die besondere Leistung des Gehorsams – trotz hoher Jagdpassion – wird hier belohnt. Da dieses Leistungszeichen im Rahmen einer Verbandsprüfung erbracht wird, beantragt der Prüfungsleiter beim JGHV (Jagdgebrauchshundverband) die Verleihung des Armbruster-Haltabzeichens.

2.2 Härtenachweis

Die befugte Tötung von Raubwild, wildernden Katzen und Waschbären im Rahmen des Jagdschutzes ist zunächst Aufgabe des Jägers mit der Schusswaffe. Sofern ein Jagdgebrauchshund ein Stück gegriffen hat und sofort tötet, bevor ein Erlegen mit der Schusswaffe möglich war, handelt es sich um waidgerechte Jagdausübung. Wenn eine derartige selbständige Arbeit zuverlässig bezeugt wird, kann der betreffende Hund das Leistungszeichen „HN“ erhalten. Voraussetzung ist, dass 2 Zeugen (Jäger) die Arbeit bestätigen. Das Leistungszeichen ist vom Hundeführer über unseren LG-Zuchtwart Roman Lack zu beantragen.

2.3 Verlorgenbringernachweis (Vbr.)

Dies ist ein Leistungszeichen, welches nur bei der praktischen Jagdausübung erbracht werden kann. Es honoriert besondere Leistungen beim Suchen und Apportieren eines krankgeschossenen Hasen oder Fuchses auf einer Wundspur von über 300m. Diese Arbeit muss von einem Verbandsrichter und einem Jäger bezeugt sein. Das Leistungszeichen ist vom Hundeführer mittels Formblatt zu beantragen.

2.4 Bringtreueprüfung (Btr.)

Durch diese Prüfung soll besondere Zuverlässigkeit des Gebrauchshundes im Bringen festgestellt werden. Dies beweist der Hund dadurch, das er kaltes Wild, welches er zufällig beim Stöbern findet ohne jeden Einfluß seines Führers aufnimmt und ihm bringt. Dazu werden Füchse im deckungsreichen Waldgelände ausgelegt und der Hund zum Stöbern geschickt. Da dieses Leistungszeichen im Rahmen einer separaten Prüfung erbracht wird, beantragt der Prüfungsleiter das Leistungsabzeichen beim JGHV.

2.5 Leistungzeichen am Schwarzwild (S)*

Anlässlich einer Jagd muss ein zum Stöbern geschnallter Hund in einer Dickung oder in ausreichend Deckung bietender Feldflur (Mais, Schilf oder Getreide) vorhandenes Schwarzwild alleine finden. Entweder muss er ein geringes Stück Schwarzwild (bis 20 kg) alleine laut jagen, fassen und halten oder ein stärkeres Stück Schwarzwild alleine ausdauernd laut jagen und binden (mind. 5 Min) bis ein Fangschuss oder ein Abfangen möglich ist. Oder alternativ alleine eine Rotte sprengen und einzelne oder mehrere Stücke ausdauernd laut jagen, bis die Stücke den abgestellten Bereich verlassen und erlegt werden können. Die Leistung des Hundes ist von 2 Jägern zu bezeugen. Mit einem speziellen Vordruck unter Downloads beantragt der Hundeführer das Leistungszeichen beim Verband für Kleine Münsterländer e.V. über die Landesgruppe der er angehört.

2.6 Leistungszeichen Schweißhund auf Naturfährte (SwN und [SwN])*

Der Hund muss zweimal ein Stück Schalenwild erfolgreich nachgesucht haben. Die Länge der Fährten muss zusammengerechnet mind. 1000 Meter betragen und als 12 Stunden oder eine Übernachtfährte sein. Zusätzlich muss der Hund einmal bei einer Schweißarbeit am frischen Wundbett eines noch nicht verendeten Stückes Schalenwild zur Hetze geschnallt werden. Er muss dem Stück laut mind. 100 Meter folgen, und ein wehrhaftes, krankes Stück anhaltend stellen und verbellen, bis es erlegt werden kann oder ein schwaches, krankes Stück niederziehen. Es ist möglich, die erforderlichen Leistungen bei unterschiedlichen Arbeiten zu zeigen. So kann eine Arbeit nur aus einer Riemenarbeit bestehen, eine andere Arbeit eine lange Hetze nach kurzer Riemenarbeit, eine dritte Arbeit nach Stellen eines wehrhaften Stückes Schalenwildes ohne schwierige Riemenarbeit und ohne Hetze. Hunde, die Gelegenheit haben, an schwachem Schalenwild (vor allem Rehwild) zu arbeiten, können auch ein Leistungszeichen erhalten, wenn sie die Anforderungen der Riemenarbeit, einschließlich zuverlässigem Hetzen und Niederziehen erfüllt haben. Das Leistungszeichen wird dann in eine Klammer ( SwN ) gesetzt. Als wehrhaftes Schalenwild gilt Schwarzwild, außer schwache Frischlinge (bis ca. 20 kg), Rotwild außer Kälber, Dam-und Sikahirsche, Gamswild außer Jährlinge und Kitze, Muffelwidder. Die Leistung des Hundes ist von 2 Jägern zu bezeugen. Mit einem speziellen Vordruck (bereits unter Downloads eingestellt) beantragt der Hundeführer das Leistungszeichen beim Verband für Kleine Münsterländer  e.V. über die Landesgruppe der er angehört.

3. Zuchtschau (ZS)

Bei den Zuchtschauen werden der Form- und Haarwert der Kleinen Münsterländer anhand des festgelegten Standards der Rasse bewertet. Dieser ist in der Zuchtordnung des Verbands für Kleine Münsterländer niedergelegt. Die Bewertung erfolgt durch eigens geschulte Zuchtrichter. Dabei werden die gemeldeten Hunde nach Alter und Ausbildung in folgende Klassen eingeteilt:

  • Jüngstenklasse (unter 9 Monate
  • Jugendklasse (9-15 Monate)
  • Offene Klasse (über 15 Monate ohne bestandene HZP oder VGP/VPS)
  • Gebrauchshundklasse (über 15 Monate mit bestandener HZP oder VGP/VPS)

Zu den ersten beiden Klassen (Jüngsten- und Jugendklasse) ist anzumerken, dass hier noch kein abschließendes Urteil möglich ist, da die Hunde noch nicht ausgewachsen sind. In der Jüngstenklasse ist daher nur eine richtungsweisende Aussage über die mögliche Entwicklung des Hundes mit den Begriffen „viel versprechend“, „versprechend“ oder „wenig versprechend“ möglich. In der Jugendklasse werden Formwert und Haarwert bereits mit Prädikaten „sehr gut“, „gut“, „genügend“ oder „disqualifiziert“ bewertet. Es darf jedoch noch nicht die mögliche Höchstnote der Offenen oder Gebrauchshundklasse, nämlich das Prädikat „vorzüglich“ vergeben werden.