Ablauf zum Zuchteinsatz

Übersicht zum Zuchteinsatz

Die hier genannten Vorgaben und Fristen sind der Zuchtordnung des Verbandes für Kleine Münsterländer e.V. entnommen.
Als Leitfaden für Züchter dient unsere Züchterfibel. Auf den letzten beiden Seiten finden Sie hier eine Checkliste bzgl. des Ablaufplans für Züchter zum Ausdrucken.

Da es sich hierbei nur um eine kurze Übersicht handelt, wird jedem Züchter und Deckrüdenbesitzer dazu geraten sich mit der Zuchtordnung des KlM Verbandes vertraut zu machen.

Bei Fristüberschreitungen kann dem Züchter oder dem Deckrüdenbesitzer ein Bußgeld auferlegt werden.

Alle wichtigen Formulare und Regelwerke können im Bereich Service geladen werden.

Hündin

  1. Vor Aufnahme der Zucht Zwingername schützen lassen. – Formular Int. Zwingerschutz hier herunterladen
  2. Stammtafel und alle Originalzeugnisse dem LG-Zuchtwart vorlegen (mind. 4 Wochen vor Zuchteinsatz).
  3. Zuchtstättenabnahme beim LG-Zuchtwart beantragen. Einhaltung der VDH-Mindestanforderungen. – Formular Zwingerabnahme hier herunterladen
  4. Beratungsgespräch mit LG-Zuchtwart über die geplante Paarung.
  5. Jede beabsichtigte Paarung mind. 4 Wochen vorher dem LG-Zuchtwart schriftlich melden. – Formular Paarungsanzeige hier herunterladen
  6. Innerhalb von einer Woche nach erfolgtem Deckakt schriftliche Meldung an den Zuchtwart. – (Formular speichern, dann gespeicherte Datei öffnen und am PC ausfüllen.) – Formular Deckanzeige hier herunterladen
  7. Gefallenen Wurf innerhalb von 5 Tagen an LG-Zuchtwart melden.
  8. Wurfeintragungsantrag (diesen erhalten Sie auf der Bundes-HP),
    Deckschein, Stammtafel der Hündin sowie Formblatt „Selbstermittlung der Eintragungsgebühren“ spätestens nach 4 Wochen an LG-Zuchtwart. – Selbstermittlung der Eintragungsgebühren übernimmt der Online-Rechner auf der B-HP (Anklicken).
  9. Frühestens in der achten Lebenswoche erfolgt die Wurfabnahme. Rechtzeitig Termin mit dem Tierarzt (Impfen, Chippen …) und mit dem LG-Zuchtwart für die Wurfabnahme vereinbaren.
  10. Welpen werden gechipt (müssen vorher geimpft sein).
  11. Vollständig ausgefüllte Wurfliste an den TG-Verlag schicken (s. Formular des Welpenerfassungsbogens) – Formular des Welpenerfassungsbogens hier herunterladen

Rüde

  1. Stammtafel, alle Originalzeugnisse und Datenschutzerklärung dem LG-Zuchtwart vorlegen (mind. 4 Wochen vor Zuchteinsatz) und Standbild per e-mail in hoher Auflösung schicken.
  2. Der LG-Zuchtwart meldet dem Verbandszuchtwart den neuen Rüden.
  3. Dem Rüdeneigentümer steht die Auswahl der Hündin im Rahmen der Einschränkungen der Zuchtordnung frei.
  4. Vor jedem Deckakt sollte sich der Deckrüdeneigentümer die Stammtafel der Hündin zeigen lassen und eine Kopie behalten. Er hat die Identität anhand der Chipnummer zu kontrollieren und sich zu vergewissern, dass die Hündin die Zuchtvoraussetzungen erfüllt, das passende Alter hat, keiner Zuchtsperre unterliegt und insgesamt durch den Deckakt kein Verstoß gegen die ZO vorliegt.
  5. Den Deckschein beantragt der Rüdenbesitzer nach vollzogenem Deckakt bei der Zuchtbuchstelle und überweist die vorgeschriebene Gebühr.
  6. Sollte die Hündin leer bleiben, kann der Deckschein für einen anderen Deckakt verwendet werden, es können auch mehrere Deckscheine beantragt werden, da nur der Name des Rüden vorgedruckt wird. Nicht benutzte Deckscheine können an die Zuchtbuchstelle zurückgegeben werden, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Die Gebühr wird erstattet.
  7. Der Rüdenbesitzer füllt den Deckschein aus, sobald die Hündin geworfen und er die vereinbarte Deckgebühr (empfehlenswert ist ein Betrag „X“ pro eingetragenen Welpen mit Stammtafel) erhalten hat. Der Rüdeneigentümer bestätigt mit seiner Unterschrift den korrekt vollzogenen Deckakt auf dem Deckschein.
  8. Der unterschriebene Deckschein sollte bis spätestens 1 Woche nach Wurfdatum dem Züchter zugeschickt werden.